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   BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B   

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BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B (https://dejure.org/2007,60901)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B (https://dejure.org/2007,60901)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2007 - B 3 KR 39/06 B (https://dejure.org/2007,60901)
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  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung - Entscheidung

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    Es könne deshalb unentschieden bleiben, ob weiterhin an der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung festzuhalten sei oder ob sie im Hinblick auf den Anfragebeschluss des 1. Senats des BSG vom 4. April 2006 - B 1 KR 32/04 R - und den nachfolgenden Vorlagebeschluss vom 7. November 2006 an den Großen Senat des BSG revidiert werden müsse.
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    6 Die Beklagte legt jedoch nicht dar, dass diese Fragen im vorliegenden Fall klärungsbedürftig sind, sie also im Falle der Revisionszulassung geeignet wären, die Rechtseinheit zu wahren oder zu sichern oder die Fortbildung des Rechts zu fördern (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; SozR 3-1500 § 160a Nr. 30; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, 1X Kap RdNr 57).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, diese grundsätzlichen Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, diese grundsätzlichen Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, diese grundsätzlichen Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    6 Die Beklagte legt jedoch nicht dar, dass diese Fragen im vorliegenden Fall klärungsbedürftig sind, sie also im Falle der Revisionszulassung geeignet wären, die Rechtseinheit zu wahren oder zu sichern oder die Fortbildung des Rechts zu fördern (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; SozR 3-1500 § 160a Nr. 30; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, 1X Kap RdNr 57).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    Es genügt indes nicht, Rechtsfragen aufzuführen, deren Entscheidung für andere Fälle von Bedeutung sein könnten, die also einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu verleihen geeignet wären und auch "an sich" noch klärungsbedürftig sind; ausgehend vom oa Rechtsstandpunkt des LSG hätte deshalb dargetan werden müssen, dass zumindest eine der aufgeworfenen Rechtsfragen bei Zulassung der Revision notwendigerweise vom Senat zu entscheiden wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; Krasney/Udsching, aaO, IX Kap RdNr 189).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 12.03.2007 - B 3 KR 39/06 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, diese grundsätzlichen Rechtsfragen klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wären (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
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